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Wichtige Patienteninformation

Was das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für unsere Praxis bedeutet

Liebe Patientinnen,

eine verlässliche und wohnortnahe medizinische Versorgung ist das Fundament unserer Arbeit in dieser Praxis. Mit dieser Information möchten wir Sie über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und deren konkrete finanzielle Auswirkungen auf unseren Praxisalltag in Baden-Württemberg informieren.

 

Was ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Das im Sommer 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verpflichtet das Gesundheitssystem zu massiven Einsparungen. Allein im ambulanten, niedergelassenen Bereich sollen ab dem kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro eingespart werden – bis zum Jahr 2030 steigt diese Summe laut Gesetzesvorgabe auf 5,0 Milliarden Euro jährlich. 

Nach Berechnungen der ärztlichen Spitzenverbände führt die Streichung von Zuschlägen (z.B. für kurzfristige Terminvermittlungen) und die Deckelung von Leistungen zu einer Einsparung von 46 Millionen Behandlungsfällen.

 

Was bedeutet das konkret für Sie? 

Bislang funktionierte die Versorgung so: Kam eine Patientin mit akuten Beschwerden oder zur Vorsorge, wurde die medizinische Leistung von der Krankenkasse voll bezahlt. Durch die Rückkehr zur strikten Budgetierung ("einnahmenorientierte Ausgabenpolitik") wird uns Ärztinnen und Ärzten für jedes Quartal nur noch ein festes Budget für eine bestimmte Anzahl an Patientinnen zugewiesen. Dies führt bei uns weg von einer bedarfsorientierten Versorgung hin zu einer „einnahmenorientierten Versorgung“.

Voraussichtlich wird jeder Arzt eine bestimmte Höchstzahl an Behandlungsfällen zugewiesen bekommen. Diese richtet sich nach der bisherigen Größe der Praxis, wird jedoch reduziert um 10-15%. Also werden etwa 10-15% Patienten pro Quartal weniger versorgt werden können. Die genauen Rahmenbedingungen werden jedoch frühestens im Herbst/ Winter 2025 festgelegt.

 

Die spürbaren Folgen für Sie:

Strengere Terminplanung: Wir sind gezwungen, die Zahl der Termine pro Quartal exakt zu rationieren, um die Praxis wirtschaftlich überlebensfähig zu halten. Unsere bisherigen Praxisöffnungszeiten für GKV-Versicherte werden sich reduzieren. Aktuell stehen wir Ihnen 37 Stunden/ Woche zur Verfügung. Vermutlich werden wir diese Zeiten reduzieren müssen auf 25 Stunden/ Woche. Das bedeutet leider längere Wartezeiten auf Routine- und Vorsorgetermine. 

 

Einschränkung bei Akutfällen: Kurzfristige Termine müssen auf medizinisch unaufschiebbare Notfälle reduziert werden, da die bisherigen gesicherte Finanzierung für "offene Sprechstunden" und schnelle Terminvermittlungen komplett gestrichen wurde. 

 

Fokus auf das medizinisch Notwendige: Wir müssen Leistungen extrem eng kalkulieren. Wir Frauenärztinnen und Frauenärzte wehren uns gegen diese Politik, da Prävention und Schwangerenvorsorge keine "steuerbaren Kostenfaktoren" sein dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser für uns alle schwierigen Phase. 

Ihr Praxis-Team

 

 

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